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SVPS: Erwerbsausfall für Pferdebranche

  • Andrea Fischer
  • 25. März 2020
  • 1 Min. Lesezeit

Massnahmenpaket des Bundes zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen vom Coronavirus (www.fnch.ch, Claudio Schwarz)

Der Bundesrat hat am 20. März 2020 zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen der Ausbreitung des Coronavirus ein umfassendes Massnahmenpaket in der Höhe von 32 Milliarden Franken beschlossen. Mit den bereits am 13. März beschlossenen Massnahmen sollen über 40 Milliarden Franken zur Verfügung stehen.

Der Branchenverband Swiss Horse Professionals möchte allen Pferdebetrieben und Berufsleuten aufzeigen, wie mit den Massnahmen des Bundes finanzielle Engpässe infolge Ertragsausfällen überbrückt werden können. Der ganze Massnahmenkatalog ist unter dem nachstehenden Link im Detail ersichtlich.

Jeder Betriebsinhaber und Selbständigerwerbende muss selber aktiv werden um nach seinen individuellen Bedürfnissen Ansprüche anzumelden.

Liquiditätshilfen / Finanzierung - Ausweitung und Vereinfachung der Kurzarbeit- Entschädigung bei Erwerbsausfällen für Selbständige- Überbrückungskredit für KMU

Betriebe, die als Einzelfirma, Personengesellschaft oder juristische Personen firmieren, können bei ihrer Hausbank rasch und unkompliziert Kredite bis 10% vom jährlichen Umsatz beantragen. Kreditbeträge bis CHF 500'000 sollen von den Banken nach einer vereinfachten Kreditprüfung sofort ausbezahlt werden. Melden Sie sich umgehend bei Ihrer Hausbank.

Ausweitung und Vereinfachung KurzarbeitGesuche für Kurzarbeit sind generell beim kantonalen Amt für Wirtschaft zu stellen. Das Verfahren wurde vereinfacht und der Kreis für Anspruchsberechtigte erweitert.

Erwerbsausfälle für SelbständigeDie Taggeldentschädigung beträgt 80% des Einkommens, maximal jedoch CHF 196.00 pro Tag. Die Prüfung für einen Anspruch sowie die Auszahlung wird über die kantonalen AHV-Ausgleichskassen gewährleistet. Verlangen Sie bei Ihrer Ausgleichskasse ein Formular zur EO-Anmeldung.

Quelle: www.fnch.ch

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