Achtung: Pferdtransport ans Turnier im Ausland!

ACHTUNG! Pferdetransport ins Ausland ACHTUNG!

Ich habe heute morgen mit dem Kursleiter des Schweizer Viehändler Verbandes über die aktuelle Gesetzgebung betreffend Pferdetransport in und innerhalb eines EU-Landes gesprochen. Die Uebergangszeit ist seit. 01.01.2018 vorbei und das Gesetzt ist gültig.
Grundsätzlich gilt: Wer ins Ausland an ein Turnier geht braucht diesen Kurs!

Die SQHA ist in der Verhandlungsphase einen Kurs im Aargau für Mitglieder der SQHA und der Vebände zu organisieren.

“Aufgrund dieser Sachlage obliegt die Verantwortung bei der Fahrerin bzw. dem Fahrer, ob eine Bewilligung im Zusammenhang mit der eidgenössischen Tierschutzverordnung in Anlehnung an die EU VO 01/2005 erforderlich ist. Dabei darf nicht ausser acht gelassen werden, dass die EU VO den Begriff privat nicht kennt. Das Kriterium bei Transporten in der EU ist die Verbindung mit einer wirtschaftlichen Tätigkeit. Diese ist schon gegeben, wenn zum Beispiel ein Gewinn entsteht oder schon angestrebt wird, was in der Regel bei einer Turnierteilnahme der Fall ist. Obschon sich alle EU Staaten an diese VO halten sollten, gibt es je nach Land oder der lokalen Behörde sehr unterschiedliche Interpretationen und Aussagen. ”

Unabhängig davon, müssen die Auflagen der Strassenverkehrsgesetzgebung, der Zollbehörden (Carnet ATA oder ZAVV) und der veterinärrechtlichen Voraussetzungen (Traces oder Anhang B) beachtet werden.

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