Zucht: Neue Verordnung des BLV über den Tierschutz beim Züchten

image003Die Experten COFICHEV fordern eine Neuformulierung des Projektes.


Die neue Verordnung des Bundesamtes für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV soll über den Tierschutz beim Züchten von Tieren die Grundsätze zum Züchten von Tieren präzisieren. Der Schweizer Rat und Observatorium der Pferdebranche (COFICHEV) hat den Entwurf zur Kenntnis genommen und bejaht grundsätzlich die Gedanken. COFICHEV ist aber der Auffassung, dass der vorliegende Verordnungstext sehr problematisch und zum Teil nicht umsetzbar ist.

Die grundsätzlichen Gedanken entsprechen den Bemerkungen im Bericht Ethik und Pferd (http://www.cofichev.ch/Ethik). Die Verordnung verpflichtet alle Personen, die züchten wollen, sich ausreichend zu informieren. Wer also Nachzucht plant, muss sich vorgängig über allfällige erblich bedingte Probleme der Elterntiere und der Nachzucht informieren und vorgängig eine Belastungsbeurteilung durch Sachverständige vornehmen lassen. COFICHEV ist der Auffassung, dass der vorliegende Verordnungstext sowohl aus wissenschaftlicher, als auch aus Sicht der daraus resultierenden Aufgaben der Verbände und des Vollzugs sehr problematisch und zum Teil nicht umsetzbar ist. Zum Beispiel werden gewisse Fellfarben, die sehr wahrscheinlich schon vor der Domestikation existierten, heute in Frage gestellt. Die Experten COFICHEV fordern eine Neuformulierung des Projektes.

Generell schlägt COFICHEV vor, die Begrifflichkeiten zu präzisieren und dem aktuellen wissenschaftlichen Usus anzupassen. Erbkrankheiten, Erbschäden oder Qualzuchten sowie Belastungen sollten in Anhängen getrennt nach Nutztier / Heimtier spezifiziert werden. In Bezug auf die Güterabwägung ist COFICHEV klar, dass der ökonomische Nutzen in der Nutztierhaltung oder der Nutzen der Ernährungssicherheit ein hohes Gewicht erhalten. Weiterhin sollten unbedingt die Quellen zur Weiterbildung und die Fachliteratur den Züchtern und Organisationen zur Verfügung gestellt werden. In technischen Weisungen sollten auch die Ausführungsbestimmungen zu den Aufgaben der Züchter, der Verbände und des Vollzugs geregelt und die Belastungen der verschiedenen Merkmale erläutert werden. Zum Schluss fordert COFICHEV eine zielgerechte Koordination mit den Zuchtbehörden (Bundesamt für Landwirtschaft und in der Schweiz anerkannte Zuchtorganisationen) und der Forschung (Hochschulen und Agroscope Nationalgestüt).

Der Schweizer Rat und Observatorium der Pferdebranche wurde 2013 in Bern als gemeinnütziger Verein gegründet. Er tritt die Nachfolge des Observatoriums der schweizerischen Pferdebranche an, das seit 2007 als Autor mehrerer Berichte und Dokumente figuriert. Dieses Gremium von Spezialisten aus den Bereichen Pferdesport, Pferdezucht, Pferdehaltung- und Pension, wissenschaftliche Forschung und Berufsbildung hat zu mehreren Projekten der Bundesverwaltung in den Bereichen der Landwirtschaft, der Raumplanung, der Tierseuchen und der Pferdezucht Stellung genommen.

COFICHEV stellt den Akteuren der Pferdebranche seine Internet-Homepage als Plattform für Wissensvermittlung, Austausch, Überlegungen und Koordination zur Verfügung.

Weitere Informationen: Pierre-André Poncet Präsident 024 441 71 11, info@cofichev.ch

 

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