Hengstsprungprogramm 2015 der SQHA

Mit dem neuen Futurity Reglement, welches an der diesjährigen Generalversammlung verabschiedet wurde, hat es für die Einzahlungen der Hengste in die SQHA Futurity einige Veränderungen gegeben. Neu können die Hengstbesitzer der SQHA einen Decksprung ihres Hengstes zur Verfügung stellen. Die SQHA kann dann die Decksprünge vom 1. Januar bis 30. Juni des jeweiligen Jahres zur Hälfte der Decktaxe verkaufen.

Aktuell sind Decksprünge von 6 Hengsten auf der Homepage der SQHA publiziert. Mehr Informationen finden sich unter http://www.sqha.ch/hengstsprungprogramm/. Besten Dank an die Hengstbesitzer, die der SQHA einen Decksprung ihres Hengstes zur Verfügung stellen. Weitere Decksprünge werden weiterhin mit Freude entgegengenommen.

Die Decksprünge können nun ab sofort nach dem Motto “de gschnäller esch de gschwinder” gekauft werden. Hierzu genügt eine E-Mail an melanie.gasser@sqha.ch. Der Erlös wird an der SQHA Swiss Futurity 2015 als Preisgeld ausbezahlt. Das Fohlen aus dem gekauften Decksprung und alle Fohlen mit Jahrgang 2016 von diesem Hengst werden für die SQHA Futurity startberechtigt sein.

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